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Diese “Ereignisse” im Osten

taz, die tageszeitung
23. April 2005

Diese “Ereignisse” im Osten

von EBERHARD SEIDEL

Am 24. April 1915 ließ die jungtürkische Regierung des Osmanischen
Reiches die gesamte armenische Elite in Istanbul verhaften. Mehr als
600 Intellektuelle wurden nach Anatolien deportiert, die meisten in
der Folge ermordet. Der 24. April gilt als der Beginn der
systematischen und planmäßig durchgeführten Vertreibung und
Vernichtung der Armenier, die damals auf dem Gebiet der heutigen
Türkei gelebt haben.

ie Ermordung von rund 800.000 der knapp zwei Millionen in der Türkei
lebenden Armenier wird von vielen als der erste Völkermord des an
Genoziden so reichen 20. Jahrhunderts gesehen. Von vielen, aber nicht
von allen. Denn im Gegensatz zum Völkermord an den europäischen
Juden, der für die Völkergemeinschaft eine feststehende Tatsache ist,
gilt dies für die Massenmorde in den Jahren 1915 bis 1917 nicht. Er
ist bis heute nicht in das Weltbewusstsein eingedrungen. Während der
Nachfolgestaat des NS-Regimes den Holocaust zugegeben und die
Verantwortung für die Folgen übernommen hat, bestreitet die türkische
Republik, die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, bis heute
jegliche Schuld.

Die “Ereignisse” im Osten des Osmanischen Reiches seien unvermeidbare
Begleiterscheinungen militärischer Aktionen gegen armenische
Separatisten im Verlauf des Ersten Weltkriegs gewesen, lautet die
offizielle türkische Sprachregelung.

Auch in Deutschland ist der Völkermord an den Armeniern ein
Randthema. Das ist verwunderlich, denn kein westliches Land war so in
das Geschehen verwickelt wie das deutsche Kaiserreich, das in den
Jahren 1914 bis 1918 der wichtigste Verbündete der jungtürkischen
Regierung war. Deutschland war es auch, das den beiden
Hauptverantwortlichen des Genozids, Talaat Pascha und Enver Pascha,
zur Flucht verhalf – sie konnten sich so der Verantwortung vor dem
Istanbuler Kriegsgerichtshof entziehen.

Verwiesen sei an dieser Stelle auf das kürzlich von Wolfgang Gust
herausgegebene Buch “Der Völkermord an den Armeniern 1915/1916.
Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes” (zu
Klampen Verlag). Darin sind Akten dokumentiert, die die
Mitwisserschaft und in einigen Fällen auch die Mittäterschaft
deutscher Militärberater an den Deportationen der Armenier belegen.

Das Hamburger Institut für Sozialforschung hat die inzwischen zum
Standardwerk avancierte Studie “Armenien und der Völkermord. Die
Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung”
dankenswerterweise neu aufgelegt. Der Autor Taner Akcam analysiert
darin die türkische Haltung zum Völkermord anhand türkischer Quellen.
Einen besonderen Stellenwert räumt Akcam dabei den Protokollen der
Kriegsgerichtsprozesse ein, die in Istanbul zwischen 1919 und 1921
gegen die Verantwortlichen des Genozids stattgefunden haben.

Die Istanbuler Prozesse waren der historisch erste Versuch,
Menschenrechtsprinzipien mit Hilfe einer internationalen
Strafgerichtsbarkeit durchzusetzen. Dieser fehlgeschlagene Vorläufer
der Nürnberger Prozesse wurde vor allem auf Druck der alliierten
Siegermächte USA, England und Frankreich durchgeführt. 17
Todesurteile wurden verhängt, von denen drei vollstreckt wurden. Nach
Auffassung des Kriegsgerichtshofes gab es keinen Zweifel, dass es
sich bei den Vertreibungen 1915 bis 1917 um einen geplanten
Massenmord gehandelt hat.

Dieser Auffassung hat sich auch der spätere Gründer der türkischen
Republik, Mustafa Kemal Atatürk, zunächst angeschlossen – eine
moralische oder gar rechtspolitische Bedeutung hat er dem allerdings
nicht beigemessen. Von Atatürk ist folgende Einschätzung überliefert:
“Die Ermordung von Menschen und ähnliche Verbrechen kommen in
Amerika, Frankreich und England ebenso vor, doch nur die Türkei wird
für das Massaker an 800.000 ihrer Staatsbürger zur Rechenschaft
gezogen.”

Ab 1920 verloren die Istanbuler Prozesse selbst bei den Gegnern der
Jungtürken den anfänglich durchaus vorhandenen Rückhalt. Denn mit dem
Vertrag von Sèvre (August 1920) nahmen die Alliierten dem Osmanische
Reich faktisch die nationale Souveränität. Sie stellten das Land
unter ihre Militär- und Finanzkontrolle, erzwangen große
Gebietsabtretungen in Europa und in Ostanatolien. Und die Griechen
versuchten große Teile Westanatoliens zu besetzen.

ür Atatürk, der sich an die Spitze der Widerstandsbewegung stellte,
hatte die nationale Souveränität jetzt Vorrang vor einer Aufarbeitung
des Verbrechens. Er drohte 1920/1921, sämtliche in seiner Hand
befindlichen englischen Gefangenen hinzurichten, falls der unter der
Kontrolle der Alliierten stehende Kriegsgerichtshof in Istanbul
weitere Todesurteile vollstrecken sollte. Während der folgenden
Befreiungskriege kämpfte eine Reihe von Verantwortlichen des
Völkermordes an seiner Seite, später übernahmen sie hochrangige
politische Ämter in der neu gegründeten Republik.

Taner Akcams Buch ist ein Aufruf an die armenische, vor allem an die
türkische Seite, endlich die Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Sein
eigener Ansatz, der in der Türkei seit Jahren zumindest in
zivilgesellschaftlichen Kreisen zustimmend debattiert wird und mit zu
einer veränderten Sicht beiträgt, ist ein hoffnungsvoller Beginn. Er
unterwirft den Türkismus und die Pläne zur (muslimischen)
Homogenisierung des christlich-muslimischen Anatoliens ebenso einer
kritischen Bewertung wie die Autonomiebestrebungen eines kleinen
Teils der Armenier während des Zerfallsprozesses des Osmanischen
Reiches.

Wo Akcam sich um eine betont sachliche Darstellung bemüht, stellt der
Journalist und Politikwissenschaftler Rolf Hosfeld das Leid der Opfer
in den Vordergrund. “Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und
der Völkermord an den Armeniern” ist eine glänzend geschriebene
Abhandlung. Eingehend untersucht Hosfeld die Entstehung des
türkischen Nationalismus als Wurzel des Völkermords an den Armeniern.
Auf vielen Seiten, gestützt auf Niederschriften von Zeitzeugen,
schildert er minutiös, auf welche Weise die Menschen getötet wurden.
Er benennt die Täter – Regierung, Verwaltungsbeamte, Militär,
paramilitärische Gruppen, kurdische und tscherkessische Banden, aber
auch ganz normale Bürger – und die Profiteure.

Der Völkermord war, so Hosfeld, eine gigantische Enteignung und
Umverteilung von Reichtum – weg von den christlichen Minderheiten der
Griechen und Armenier, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 Prozent
der Bevölkerung stellte, hin zur muslimischen Majorität auf dem
Gebiet der heutigen Türkei. Vor dem Völkermord befanden sich 66
Prozent des Binnenhandels, 79 Prozent der Industrie- und
Handwerksunternehmen und 66 Prozent der akademischen Berufe in den
Händen der christlichen Minderheiten. Danach spielten sie keine Rolle
mehr. Diese Umverteilung setzte die Mittel für eine “ursprüngliche
Akkumulation” einer entstehenden türkischen Bourgeoisie frei.

ewichtige Teile der Funktionseliten und des Bürgertums der jungen
türkischen Republik sind mit dem Genozid verknüpft. Das erklärt die
Staatsdoktrin in dieser Frage seit 1923, entschuldigt allerdings
nichts. Immerhin, so Hosfeld, steht der Paragraf 305 des
Strafgesetzbuches, nach dem die Anerkennung des Völkermords an den
Armeniern als staatsfeindliche Propaganda geahndet werden kann,
inzwischen zur Diskussion. Auch fordern Wissenschaftler und
Journalisten wie der Chefredakteur des Massenblattes Hürriyet ein
Ende der Leugnungspolitik.

Wie die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema in der Türkei
aussehen wird, bleibt abzuwarten. Zumindest für die aktuelle Debatte
in Deutschland ist Rolf Hosfelds Abhandlung ein wichtiger Beitrag.
Denn er macht auch deutlich, dass Deutschland bei der noch
ausstehenden Versöhnung zwischen Türken und Armeniern nicht abseits
stehen kann. Es muss sich noch eingehender Rechenschaft über seine
Mitverantwortung am Genozid ablegen.

Taner Akcam: “Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse
und die türkische Nationalbewegung”. Hamburger Edition, Hamburg 2004,
430 Seiten, 16 Euro
Rolf Hosfeld: “Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und der
Völkermord an den Armeniern”. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2005,
351 Seiten, 19,90 Euro

From: Emil Lazarian | Ararat NewsPress

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