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Criminal procedure for denying the massacre of Armenians (in German)

Associated Press Worldstream – German
Sonntag, 24. Juli 2005

Strafverfahren wegen Verleugnung der Massaker an Armeniern;
Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Türken

Winterthur

Wegen Verleugnung der Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich
haben die Schweizer Behörden ein Strafverfahren gegen einen
türkischen Staatsbürger eingeleitet. Das Mitglied einer hochrangigen
türkischen Delegation hatte bei einer Pressekonferenz in der Schweiz
die Verfolgung und Tötung von rund 1,5 Millionen Armeniern in den
Jahren 1915 und 1916 als Erfindung von »Imperialisten« bezeichnet.

Nach schweizerischer Rechtsauffassung stellt dies die Verleugnung
eines Völkermords und damit einen Straftatbestand dar.

In Deutschland – wie in vielen anderen Staaten – werden die Massaker
an den Armeniern dagegen offiziell nicht als Völkermord gewertet. Der
Bundestag forderte die Türkei im Juni auf, sich zu der historischen
Verantwortung für die Massaker vor 90 Jahren zu bekennen, der Begriff
Völkermord tauchte in der Entschließung jedoch nicht auf. Das Land
Brandenburg strich das Thema auf Druck der Türkei sogar aus dem
Rahmenlehrplan für Geschichte, was bundesweit Proteste auslöste. In
den ab August gültigen Lehrplan wurden die Massaker nun wieder
aufgenommen.

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